Medien und Informatik/ICT

Grundlegende Zielsetzungen aus dem Lehrplan 21

  • Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen
  • Grundkonzepte der Informatik verstehen und zur Problemlösung einsetzen
  • Erwerb von Anwendungskompetenzen
  • Informatische Bildung
  • Selbstständiges Entdecken fördern
  • Begreifbare Informatik

Tastaturschreiben

Das blinde Schreiben am Computer ist im Lehrplan 21 nicht mehr Hauptziel.

Da das Beherrschen des Zehnfingersystems eine grosse Erleichterung beim Arbeiten mit dem Computer darstellt und in vielen Bereichen der Berufswelt eine Voraussetzung ist, bietet der Gemeindeverband Schule Zollbrück im zweiten Teil des 2. Zyklus   entsprechenden Tastaturschreibeunterricht an. Damit kann in der Oberstufe beim Erwerb der weiteren Kompetenzen auf dieser Grundlage aufgebaut werden. Soll insbesondere im Bereich Texterstellung eine sinnvolle Nutzung medialer Hilfsmittel möglich sein, ist eine Sicherheit in der Handhabung unerlässlich.

 

Anforderungen, um die Kompetenzen nach LP 21 zu erlangen

Um die verschiedenen Kompetenzen resp. Kompetenzstufen zu erlangen, werden unterschiedliche Ressourcen benötigt. Diese Bedürfnisse beeinflussen die Anforderungen an die Hard- und Software.

Zyklus 1

Bedürfnisse: 

  • Ausgabe von Informationen in Bild und Ton 
  • Einfache Lernsoftware nutzen können (Lernsoftware für Zyklus 1 setzt vermehrt ein Touchdisplay voraus)
  • Einfache Bedienung
  • Digitale Kommunikations- und Zusammenarbeitsmöglichkeit mit den Eltern

Umsetzung: Tablets

Zyklus 2

Bedürfnisse:

  • Aufbauend auf Zyklus 1
  • Informationsbeschaffung/ Recherche im Internet
  • Ausgabe von Informationen in Bild und Ton
  • Eingabe von Text (Tastatur)
  • Lernsoftware nutzen können
  • Textverarbeitungs- und Präsentationssoftware
  • Digitale Kommunikations- und Zusammenarbeitsmöglichkeit mit den SuS

Umsetzung: Convertibles, Office 365

Zyklus 3

Bedürfnisse:

  • Informationsbeschaffung/ Recherche im Internet
  • Ausgabe von Informationen in Bild und Ton
  • Eingabe von Text (Tastatur), Bild (Kamera) und Ton (Mikrofon)
  • Lernsoftware nutzen können
  • Office-Programme
  • Digitale Kommunikations- und Zusammenarbeitsmöglichkeit mit den SuS
  • Nutzung indiv. Apps und Tools
  • flexibel einsetzbar, auch zu Hause

Umsetzung: Persönliche Convertibles, Office 365

Vereinbarung zur Nutzung der Endgeräte durch Lernende

Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt von der Schule ein Endgerät als Arbeitsgerät zur Verfügung ge­stellt. Im Zyklus 2 ab der 5. Klasse und Zyklus 3 bedeutet dies, dass sämtliche Lernende ein zugeteiltes Ar­beits­gerät erhalten. In den übrigen Zyklen werden die Endgeräte geteilt. Damit das Arbeitsgerät im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden kann, bedarf es folgender Regeln: 

  1. Die Verantwortung für das Arbeitsgerät liegt bei der einzelnen Schülerin beziehungsweise dem einzelnen Schüler. 
  2. Das Gerät steht immer und mit genügend Akkuleistung für den Unterricht zur Verfügung. 
  3. Das Gerät ist ein Arbeitsgerät und wird ausschliesslich zu Schulzwecken verwendet. 
  4. Es dürfen keine rassistischen, pornografischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden oder ganz allgemein rechtswidrige Inhalte auf dem Gerät betrachtet und/oder gespeichert werden. Handlungen, die nach Schwei­zerischem Strafgesetzbuch unter Strafe stehen, sind zu unterlassen. 
  5. Bei nicht Einhalten der Internetvereinbarungen oder sonstigen Regelverletzungen kann die schul­ver­ant­wor­tliche Person pädagogisch sinnvolle Massnahmen ergreifen. 
  6. Beschädigungen aller Art oder Verlust des Gerätes müssen unverzüglich der Klassenlehrperson gemeldet wer­­den. Bei grobfahrlässigem oder bewusst schadhaftem Umgang mit dem Gerät kann die Schule als Eigentümerin jegliche Haftung ablehnen und dem Nutzer eine Neubeschaffung in Rechnung stellen. 
  7. Werden die Endgeräte mit nach Hause genommen, ist einmalig eine Nutzungsvereinbarung mit Unterschrift von Schülern und Schülerinnen und Eltern auszufüllen. 

     

Datenschutz und -sicherheit

Wichtige Voraussetzung bei der Speicherung von Daten und der Verwendung von Cloud-Diensten ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang der Lehrpersonen sowie der Schülerinnen und Schüler mit den zu speichernden Daten. Im Zentrum soll die Sensibilisierung für den unterschiedlichen Umgang mit Sachdaten, Personendaten und besonders schützenswerten Personendaten stehen. Die Thematik Datenschutz und -sicherheit wird deshalb in der Schule ausdrücklich behandelt.

Zur Beurteilung der datenschutzrechtlichen Relevanz von Dokumenten und digitalen Inhalten und für den Einsatz im Unterricht verwendet der Gemeindeverband Schule Zollbrück das vom Fachbereich Schulinformatik entworfene Ampelsystem.

In den Datenschutzrichtlinien des Gemeindeverbandes Schule Zollbrück wird die Verwendung von Diensten für die verschiedenen Kategorien von Daten geregelt.

 

Datensicherheit

Daten des Gemeindeverbandes Schule Zollbrück werden nur auf den lokalen Geräten oder auf den dafür vorgesehenen Servern gespeichert. Jeder Nutzer ist für die Speicherung, Aufbewahrung und Sicherung (Backup) seiner Daten selbst verantwortlich. 

Zurück zur Infothek